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Out of Order / Re: dem Ingenieur ist nichts zu schwör
« am: September 15, 2005, 18:33:45 »
Chillikoch?
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Ist das der Flirtthread oder über Burgenkampf? ;)Otti, Otti, das ist Kampf in seiner reinsten Form - erst wird man von Timo eingenullt und dann heimtückisch auf niederster Art überrumpelt. Aber nicht mit mit. ich bin gefasst oder wie ein guter freund von mir zu sagen pflegt, der timo schon kennen gelernt hat und über seinen dunkle seite bescheid weis:
... und wenn Sie mich suchen! Ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt: auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrsinn und Idiotie. Also nur, falls Sie mich suchen.
Die Rechtsanwaltskammern sind örtliche Zusammenschlüsse der Rechtsanwälte in der Bundesreprublik Deutschland. Der Bezirk einer Kammer entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt in Deutschland kraft Gesetzes zur Pflichtmitgliedschaft in den regional zuständigen Rechtsanwaltskammern.http://de.wikipedia.org/wiki/Anwaltskammer
Die Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen als "mittelbare Staatsverwaltung" die ihnen durch Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben war. Unter anderem wirken sie z.B. bei den Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft mit, überwachen die Einhaltung des Berufsrechts und vermitteln bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Einzelheiten ihrer Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Sie werden durch einen ehrenamtlichen Vorstand, den die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer aus ihrer Mitte wählen, geleitet. Die einzelnen Rechtsanwaltskammern sind in der Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.
Den Anwaltskammern angegliedert sind die sog. Anwaltsgerichte. Dieses Gericht entscheidet über berufsrechtlich relevante Verfehlungen von Rechtsanwälten. Neben Geldstrafen können auch Berufsverbote gegen Anwälte ausgesprochen werden.
Das Erbbaurecht (auch Erbpacht) ist - aus der Sicht des Erbbauberechtigten - das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Erdoberfläche des Grundstücks eines fremden Eigentümers ein Bauwerk zu besitzen. Aus der Sicht des Eigentümers des Grundstücks ist das Erbbaurecht ein beschränktes dingliches Recht, das auf seinem Grundstück lastet. Das Erbbaurecht wird selbst wie ein Grundstück behandelt (sogenanntes "grundstücksgleiches Recht") und im Grundbuch wie ein Grundstück eingetragen. Es kann selbst belastet werden, z. B. mit Grundpfandrechten (Grundschuld und Hypothek). Meist wird vereinbart, dass der Erbbauberechtigte an den Eigentümer des Grundstücks eine einmalige Gegenleistung oder monatliche Zahlungen (den sog. Erbbauzins) leisten muss.http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht
(schlaumeier :tongue:)Ich bin stolz meinen Beitrag für einen besseren Platz in der Pisastudie zu leisten
Ein geheimer Vorbehalt (auch Mentalreservation) liegt vor, wenn derjenige, der eine Willenserklärung abgibt, insgeheim das von ihm Erklärte nicht will. Geheim ist der Vorbehalt, wenn er vor demjenigen, dem gegenüber die Willenserklärung abgegeben werden soll, verheimlicht wird; unerheblich ist, ob Dritte Kenntnis davon habe.
Eine nicht ernst gemeinte Willenserklärung, die man in der Erwartung abgibt, dass sie der Erklärungsempfänger ernst nimmt, nennt man auch böser Scherz.